Kurz und bündig a-t 1990; Nr.3: 32-3

Resterilisation von Einwegmaterial: Eine Kommission des Bundesgesundheitsamtes erarbeitet z.Z. Richtlinien zur Resterilisation von Einwegmaterial. Verschiedene Hersteller von Einweg-Medikalprodukten behaupten immer wieder, die Resterilisation von Einweg-Material sei gesetzeswidrig. Nach übereinstimmender Auskunft der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und des Bundesgesundheitsamtes schließt das Arzneimittelgesetz die Resterilisation von Einwegprodukten nicht aus. Besonders teuer, abfallintensiv und hygienisch unnötig ist die Einführung von Einwegbauchtüchern (Firma Paul Hartmann), die nach einmaliger Anwendung weggeworfen werden sollen. Seit Jahrzehn-ten wurden in allen Kliniken Deutschlands mehrmals wasch- und sterilisierbare Bauchtücher verwendet, ohne daß es jemals zu erhöhter Infektionsrate oder anderen Komplikationen gekommen wäre (F.DASCHNER).

© 1990 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm | Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.


arznei-telegramm Hefte
unabhängig. kritisch. anzeigenfrei.

arznei-telegramm® – gedruckt oder als E-Paper ab 5,67 Euro im Monat!

Wir schätzen Ihr Feedback

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!