NOCHMALS: GYRASEHEMMER WEGEN ERHEBLICHER STÖRWIRKUNGEN ZURÜCKHALTEND VERORDNEN
Gyrasehemmer beurteilen wir wegen schwerer unerwünschter Wirkungen und rascher Resistenzbildung bei breiter Verordnung seit Langem als Mittel der Reserve (vgl. a-t 1997; Nr. 5: 55; 2001; 32: 117). Angesichts anhaltender Verdachtsberichte zu bekannten Störwirkungen erinnert die französische Arzneimittelbehörde ANSM aktuell an Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Risikos für Sehnenschäden, Herzrhythmusstörungen, periphere Neuropathie und Fototoxizität (vgl. a-t 1999; Nr. 11: 120; 2002; 33: 15). mehr
© 2015 arznei-telegramm, publiziert am 11. Dezember 2015
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