Kurz und bündig a-t 1992; Nr. 2: 23

Postmenopausale Östrogen-Substitution – präoperativ absetzen? Zur Verhinderung der Osteoporose werden in der Postmenopause zur Substitution 2 mg Estradiol oder 0,6 mg konjugierte Östrogene, zyklisch kombiniert mit einem Gestagen, eingenommen. Die zugeführte Östrogendosis ist deutlich weniger wirkstark als die oraler Kontrazeptiva. Dennoch existieren vereinzelte Berichte über thromboembolische Komplikationen unter Östrogensubstitution in den Wechseljahren. Orale Kontrazeptiva werden üblicherweise vier Wochen vor elektiven operativen Eingriffen abgesetzt. Unter postmenopausaler Östrogen-Substitution nimmt die AT III-Aktivität meist nur geringfügig (10%) ab. (SPORRONG, T. et al.: Brit. J. Obstet. Gyn. 97 [1990], 939). Deshalb erscheint es nicht erforderlich, die Östrogen-Substitution in jedem Fall vor kleineren elektiven operativen Eingriffen oder bei Immobilisation abzusetzen, wenn die Operationen unter routinemäßiger Low-dose-Heparinisierung erfolgen. Bei Eingriffen mit hohem thromboembolischen Risiko, z.B. in der Hüftgelenkchirurgie, ist jedoch wegen der vereinzelt aufgetretenen thromboembolischen Ereignisse zu erwägen, die Östrogen- Substitution vier Wochen vor dem elektiven Eingriff abzusetzen (–Red.).


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