Glossar a-t 11/2013; 44: 97

▼ = Engmaschige Überwachung erforderlich

Seit 2004 kennzeichnen wir Wirkstoffe, die in Deutschland weniger als fünf Jahre im Handel sind - für die also nur begrenzte Erfahrungen vorliegen - oder die relevante neue Indikationen haben, mit einem schwarzen Dreieck (▼; a-t 2004; 35: 119-20). Seit Oktober 2013 vergibt auch die europäische Arzneimittelbehörde EMA jeweils fünf Jahre lang das ▼, allerdings nur für Mittel, die seit 2011 zugelassen sind. Zudem erhalten auch ältere Arzneimittel ein ▼, solange Auflagen bestehen, die beispielsweise zusätzliche Studien zur Langzeitanwendung oder die Abklärung relevanter unerwünschter Wirkungen betreffen. Ab sofort werden wir auch diese zusätzlichen Kriterien der EMA bei der Vergabe des ▼ berücksichtigen, -Red.

© 2013 arznei-telegramm, publiziert am 8. November 2013

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