RIVAROXABAN (XARELTO): NEUARTIGE MUSTER-DRÜCK-METHODE?
Heute kam der Paketbote und gab an, er müsse
den Empfang eines Paketes von mir persönlich abzeichnen lassen. Das
Päckchen war in der Farbe der berühmten Schokoladenkuh gehalten und sollte
laut Aufschrift Neuigkeiten zu Rivaroxaban (XARELTO) enthalten. Der
angebliche Quittungszettel entpuppte sich als Musteranforderung, weshalb
ich die Annahme verweigerte. Ist ein solches Vorgehen von Seiten der Firma
Bayer rechtens?
Dr. med. F. SCHUMACHER (Facharzt für
Allgemeinmedizin)
D-90429 Nürnberg
Interessenkonflikt: keiner
Auch ein weiterer Kollege berichtet uns von dieser
Methode. Als Mitglied von MEZIS* ärgert ihn besonders, dass er erst im Nachhinein bemerkt hat, dass ihm mit dem Päckchen als "Neuigkeit" ein XARELTO-Muster untergeschoben worden ist. Pharmahersteller dürfen laut Arzneimittelgesetz Muster nur auf schriftliche Anforderung abgeben. Bei der Bayer-Methode liegt diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor. Eine Muster-"Anforderung" per Quittungszettel bei Lieferung erachten wir als untergeschobene Anforderung, die nicht vom Arzt initiiert wurde. Nach unserer Einschätzung wird hier versucht, die rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen. Wir haben den Vorgang bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt. Bayer geht allerdings kein besonderes Risiko ein. Allenfalls droht ein Bußgeld, das Firmen hierzulande üblicherweise aus der Portokasse bezahlen können, -Red.
© Redaktion arznei-telegramm, blitz-a-t 10. Januar 2012