HEPARINPROPHYLAXE IN GRAVIDITÄT |
Eine Schwangere (26. Woche) mit Zustand nach oberflächlicher Thrombophlebitis bei Status varicosis wurde über das hiesige
Krankenhaus wegen einer oberflächlichen Venenentzündung auf einmal täglich 7.500 IE Heparin s. c. eingestellt. Ist diese Medikation bei
Unsicherheit des Heparins in Bezug auf mögliches BSE-Infektionsrisiko gerechtfertigt?
Dr. G. SCHREMPF (Ärztin für Allgemeinmedizin)
W-2121 Barnstedt
Heparin gilt gegenüber Cumarinderivaten als bevorzugt anzuwendendes Antikoagulans in der Schwangerschaft. Nach Ausschluß mütterlicher
Erkrankungen wie Glomerulonephritis, Plazentainsuffizienz und Präeklampsie fanden sich fetale Risiken einer Heparintherapie wie Abort, Unreife, kongenitale
Mißbildungen und Totgeburten nicht häufiger als in der Normalbevölkerung.1,2 Unerwünschte Wirkungen bei der Mutter sind
Blutungen und Osteoporose nach Langzeittherapie.
Die genannte Heparindosis von täglich einmal 7.500 IE subkutan reicht zur Thromboembolie-Prophylaxe nicht aus. Normalgewichtige Patienten sollten
täglich 2 x 5.000 IE Heparin erhalten. Darüber hinaus erscheint die Indika-tionsstellung zweifelhaft. Zustand nach oberflächlicher Thrombophlebitis
bei Status varicosis gilt nicht als Indikation für eine längerfristige Heparinisierung. Ein Nutzen dieser Behandlung ist bei der angewendeten Dosierung
klinisch nicht belegt. Dies ist bei der Nutzen/Risiko-Abwägung zu berücksichtigen. Bei fehlendem Nachweis eines therapeutischen Nutzens
überwiegt das theoretisch gegebene BSE-Infektionsrisiko (vgl. a-t 1 [1991], 2 ; Red.).
1 | GINSBERG, J. S. et al.: Thromb. Haemost. 61 (1989), 197 |
2 | GINSBERG, J. S. et al.: Arch. Intern. Med. 149 (1989), 2233 |
|
© 1991 arznei-telegramm |