8.000,- DM für Kontaktallergie nach Bufexamac (PARFENAC): In einem Vergleich vor einem Marburger Gericht zahlt die Firma Cyanamid
8.000,- DM als Entschädigung für ein durch PARFENAC ausgelöstes schweres Kontaktekzem des Gehörgangs mit Streuung in das
Integument. Betroffen waren Hautbezirke wie das Gesicht, in denen das Externum nicht angewendet worden war. Ein Krankenhausaufenthalt war die Folge. Der
Prozeßverlauf war damit für die klagende Patientin wenig befriedigend (NETZWERK-Fall 1003). Weitaus erfolgreicher war die Bekanntgabe des
Klageanlasses beim Bundesgesundheitsamt. Laut Monographie wird
- das Anwendungsgebiet eingeschränkt; es heißt jetzt, daß Bufexamac bei Anwendung auf der äußeren Haut
Entzündungssymptome "mildern kann"; das gelte nur für endogenes Ekzem und chronisches Ekzem;
- auf Nebenwirkungen mit "vereinzelter allergischer Reaktion" hingewiesen und in diesem Zusammenhang ausgeführt: Im Hinblick auf das nicht
genau erfaßbare Verhältnis von Nutzen und Risiko sollte vor Therapiebeginn eine sorgfältige Abwägung erfolgen.
Bufexamac (PARFENAC, PROCTOPARF) vermag bei endogenem und chronischem Ekzem Kortikoid-Externa zu ersetzen und so kortikoidbedingte
Störwirkungen zu vermeiden. Es bewirkt aber häufiger selbst schwere Hautreaktionen (vgl. a-t 6 [1988], 57 und 5 [1989], 53), die erst im NETZWERK
DER GEGENSEITIGEN INFORMATION publik wurden (PARFENAC ist seit 14 Jahren auf dem Markt). In einer Vorabinformation präzisiert das BGA "neue
Qualitäten" des Nebenwirkungsspektrums: "Streureaktionen ... bis hin zur Generalisation einer solchen Reaktion, Urtikaria, Quaddelbildung,
Kontakturtikaria, blasiges Kontaktekzem und Erythema-exsudativum-multiforme-artige Reaktionen" (Pharm. Ztg. 136 [1991], 2059). Unser Antrag auf
Maßnahmen zur Risikoabwehr für Bufexamac beim Bundesgesundheitsamt datiert vom 10. Juli 1987 (!).
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