Umkleiden nach Toilettenbesuch im OP? Nach der erst kürzlich veröffentlichten Richtlinie des Bundesgesundheitsamtes zu
hygienischen Anforderungen in der Operativmedizin ist nach Benutzung der WC-Anlage eine erneute Einschleusung erforderlich. Diese Empfehlung ist
wissenschaftlich nicht begründet, setzt aber wohl voraus, daß sich OP-Personal bei Toilettenbenutzung von oben bis unten bakteriell kontaminiert. Davon
kann keine Rede sein, auch handelt es sich bei Urin- und Stuhlkeimen vorwiegend um gramnegative Erreger. Die häufigsten Erreger von Wundinfektionen sind
jedoch Staphylokokken. Wenn man eine solche Empfehlung für OP-Personal gibt, müßte sich auch Personal auf Transplantations-,
hämatologischen oder Intensivstationen, wo extrem abwehrgeschwächte Patienten versorgt werden müssen, nach Toilettenbesuch umziehen.
Würde sich das OP-Personal im Universitätsklinikum Freiburg nur einmal täglich nach Toilettenbesuch umkleiden, würde dies jährliche
Mehrkosten von 35.000 DM bedeuten. Jedes Kilogramm Wäsche erzeugt außerdem mindestens 12 Liter Abwasser. Nach dem Toilettenbesuch
werden die Hände gewaschen, vor dem nächsten operativen Eingriff folgt nochmals eine chirurgische Händedesinfektion, wie sollen da Keime von
der Toilette auf den Patienten übertragen werden? (F. DASCHNER).
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