Negativliste gestoppt: Wie geht es weiter? Am 1. Juli 1991 trat die Verordnung "Negativliste" des Bundesgesundheitsministeriums in
Kraft. (vgl. a-t 6 [1991], 50). Sie sieht vor, daß der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen eine Liste
der betroffenen Präparaten veröffentlicht. Da dies der Bundesausschuß ablehnte, wollte das aufsichtsführende Bundesgesundheitsministerium
die Liste veröffentlichen. Dagegen legten einige Hersteller erfolgreich Widerspruch vor dem Sozialgericht Köln ein. Das Gericht stellte fest, daß nur
der Bundesausschuß Ärzte/ Krankenkassen die Liste veröffentlichen dürfe. Dieser lehnte jedoch erneut ab. Das Durcheinander ist perfekt. Die
Verordnung zur Negativliste ist zwar in Kraft getreten, kann jedoch nicht ausgeführt werden, so daß der verordnende Arzt nicht in Regreß genommen
werden kann. In Anbetracht der ungehemmt steigenden Ausgaben wird bald erneut Handlungszwang eintreten. Möglicherweise werden die Zuzahlungen der
Versicherten entsprechend dem therapeutischen Stellenwert der Arzneimittel erhöht:
- Lebenswichtige Arzneimittel: keine Zuzahlung
- Wesentliche Arzneimittel: mittlerer Zuzahlungsbetrag
- Arzneimittel von zweifelhaftem Wert: hohe Zuzahlung
|
© 1991 arznei-telegramm |