Korrespondenz a-t 10/2003; 34: 94

ALTARZNEIMITTEL UND WAS FOLGT

Ergänzend zu Ihrem Artikel (a-t 2003; 34: 85-6) ist darauf hinzuweisen, dass die von der Industrie als "Ersatz" für frühere Arzneimittel angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika natürlich nicht auf Rezept zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden können, was zusätzlich zur Verunsicherung der Patienten beiträgt.

Dr. J. LEIMBACH (Apotheker)
D-36266 Heringen
Interessenkonflikt: keiner

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