Korrespondenz a-t 10/2003; 34: 94 teilen merken drucken ALTARZNEIMITTEL UND WAS FOLGT Ergänzend zu Ihrem Artikel (a-t 2003; 34: 85-6) ist darauf hinzuweisen, dass die von der Industrie als "Ersatz" für frühere Arzneimittel angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika natürlich nicht auf Rezept zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden können, was zusätzlich zur Verunsicherung der Patienten beiträgt. Dr. J. LEIMBACH (Apotheker) D-36266 Heringen Interessenkonflikt: keiner © 2003 arznei-telegramm Autor: Redaktion arznei-telegramm | Wer wir sind und wie wir arbeiten Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet. × Teilen E-Mail (Outlook) Bluesky WhatsApp Link kopieren