PFIZER CONTRA GABAPENTIN-GENERIKA |
Pfizer hat ein Anschreiben an alle Ärzte verschickt, wonach bei Verordnung von Gabapentin-Generika (a-t 2003; 34: 71) "die Gefahr von Regressen" bestehe. Außerdem wird darauf verwiesen, dass für
Epilepsie-Patienten "bereits kleinste Schwankungen des Wirkstoffspiegels im Körper" wieder epileptische Anfälle hervorrufen können.
Was empfiehlt das a-t?
Dr. med. K. LUEGER-MUTH
D-86420 Diedorf
Interessenkonflikt: keiner
Das Anschreiben ist eine Mischung aus Information und Panikmache, mit dem Umsatzverluste durch nachdrängenden Wettbewerb nach Patentablauf
abgewehrt werden sollen. Gegen die Verordnung der preiswerten Nachfolgeprodukte von Hexal, Ratiopharm und Stada bei den zugelassenen Indikationen
(Zusatztherapie bei partiellen epileptischen Anfällen, schmerzhafte diabetische und postherpetische Neuropathie) gibt es keine Bedenken. Die Ersparnis ist mit
15% jedoch relativ gering (a-t 2003; 34: 71). Bei den für NEURONTIN zusätzlich zugelassenen Indikationen
(Monotherapie bei partiellen Anfällen, andere neuropathische Schmerzen) spricht die rechtliche Situation für das Pfizer-Produkt.
Mit dem Hinweis auf die negativen Folgen "bereits kleinster Schwankungen des Wirkstoffspiegels", mit denen eine Minderqualität von
Nachfolgeprodukten suggeriert wird, verlässt Pfizer den Bereich der seriösen Darstellung. Bei Zulassung der Generika musste deren Bioäquivalenz
belegt werden. Uns liegen weder Hinweise auf relevante Spiegelschwankungen bei Verwendung der Nachfolgeprodukte vor noch Belege dafür, dass unter
NEURONTIN keine "kleinsten Schwankungen des Wirkstoffspiegels"auftreten können, -Red.
|
| © 2003 arznei-telegramm |