Kurz und bündig a-t 10/2002; 33: 107

Nachtkerzensamenöl (EPOGAM u.a.) in Großbritannien vom Markt: Erstmals widerruft die britische Arzneimittelbehörde die Zulassung eines Arzneimittels, weil Wirksamkeitsbelege fehlen, die heutigem Standard entsprechen. Seit 7. Okt. 2002 ist die Zulassung von Gamolensäure in Nachtkerzensamenöl (EPOGAM u.a.) zur Behandlung des atopischen Ekzems und der Mastalgie widerrufen. Ein Widerspruch des Hersteller blieb ohne Erfolg. Als Nahrungsergänzungsmittel - also ohne Nennung eindeutiger Indikationen - dürfen Nachtkerzensamenöl-Produkte weiter verkauft werden (Medicines Control Agency: Mitteilung vom 23. Sept. 2002; Scrip 2002; Nr. 2783: 5). Zudem wurden Daten einer multizentrischen Phase-III-Studie mit Gamolensäure gefälscht. Die Manipulation ist aufgefallen, weil die Daten aus einer Glasgower Klinik von den Ergebnissen der übrigen Zentren abweichen und eine Überlegenheit gegenüber Plazebo vorgaukeln (DYER, O.: BMJ 2002; 325: 618). Gamolensäure in Nachtkerzensamenöl stufen wir als "umstrittenes Therapieprinzip" ein, dessen Effekt sich "auch durch Hautexterna erzielen lässt" ("Arzneimittelkursbuch 2002/03", A.V.I. Berlin 2002, Seite 913). In deutschen Apotheken werden derzeit jährlich 80.000 Packungen Gamolensäure-haltiger Produkte im Wert von 4,4 Millionen Euro verkauft.

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