Korrespondenz a-t 12/2000; 31: 105

WARUM LEITLINIEN NICHT FUNKTIONIEREN

...Sämtliche Evidenz-basierten Konsensus-Leitlinien (a-t 2000; 31: 89-90 und 93-5) beruhen auf wissenschaftlichen Studien, die bestimmten Einschlusskriterien und Ausschlusskriterien unterliegen. Das Wesen der kassenärztlichen Versorgung ist jedoch, dass es hierbei keinerlei wie auch immer geartete Einschluss- und Ausschlusskriterien gibt. Unterschiedslos müssen alle Patienten, die unsere Kassenarztpraxis betreten, behandelt werden. Deshalb sind sämtliche, auch Evidenz-basierte Konsensus-Leitlinien schöngeistige Literatur...

So lange keine Versorgungsforschung unter den Bedingungen des realen Lebens in der Kassenarztpraxis stattfindet, können Leitlinien keinerlei Normbildung in der Medizin, Richtliniensetzung oder gar haftungsrechtliche Verbindlichkeiten haben. Und nach § 136 SGB V ist es die KV, die "die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall" prüft.

N.K. MÜLLENEISEN (Arzt für Innere Medizin)
D-51371 Leverkusen

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