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Bei der Bereitstellung von KALIUM JODATUM zur Jodprophylaxe anläßlich eines Reaktorunfalls (vgl. S. 19) befinden wir uns in
einem Dilemma. Die vor 1985 für den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken zur Verfügung gestellten Packungen mußten nach einigen
Jahren nach Ablauf der Verfallszeit vom Handel zurückgenommen werden, weil der Bedarfsfall Gott sei Dank nicht eintrat. Diese für die
Abdeckung des Einzelbedarfs in Betracht kommende Packung wurde daher 1985 aus dem Handel genommen.
Völlig unabhängig davon unterhalten die zuständigen Dienststellen der Innenministerien Lager von KALIUM JODATUM COMPRETTEN für den
Einsatz im Bedarfsfall. Diese Lager werden in größeren Zeitabständen mit neuer Ware versorgt, so daß von dieser Seite her eine ausreichende
Versorgung sichergestellt ist. Es bleibt allerdings das offene Problem, in welcher Form und in welcher Geschwindigkeit im Bedarfsfall die Verteilung dieser
Lagerbestände an die Bevölkerung vor sich gehen soll. Die Kürze der jeweils zur Verfügung stehenden Zeit dürfte Probleme
aufwerfen.
Vor dem Hintergrund der zumindest subjektiv empfundenen Steigerung des Bedrohungspotentials werden wir die Frage der Bereitstellung einer für die Abgabe
in Apotheken geeigneten Packung erneut überprüfen.
Dr. R. STRAUSS, Cascan GmbH
W-6200 Wiesbaden
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