Kurz und bündig a-t 1991; Nr. 2: 21

SPONDYLON S – ein teurer Rest: Von den als Schmerzmittel bei rheumatischen Erkrankungen angebotenen SPONDYLON-B-Kapseln wurden 1989 über 1 Million Tagesdosen im Wert von 3 Millionen DM verordnet. Neben Analgetika, dem sedierenden Antihistamin Diphenhydramin und Vitaminen, enthält das Mittel den hypnotisch wirkenden Uralt-Alkohol Methylpentynol (Patent von 1913), von dem Abhängigkeit bekannt ist (NETZWERK-Fall 3259; MEYLER/HERXHEIMER: "Side Effects of Drugs 7", Excerpta Medica, Amsterdam 1972, Seite 57). Als "Nachfolgepräparat des früheren SPONDYLON-B" ist nunmehr SPONDYLON S erhältlich. Eine Kapsel enthält lediglich 220 mg Phenazon und 165 mg Salizylamid, für das es laut neuer BGA-Monographie keine Indikationen gibt (Pharm. Ztg. 136 [1991], 329). Entzugssymptome bei der Umstellung auf die neue, Methylpentynol-freie Variante halten wir für denkbar. Das abgespeckte, nicht sinnvolle und unterdosierte Mite-Analgetikum behält seinen Forte-Preis: 20 Kapseln kosten 15,95 DM (zum Vergleich: Festbetrag für 20 Azetylsalizylsäuretabletten zu 500 mg: 3,20 DM).


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