WERBUNG OHNE PREISANGABEN |
In letzter Zeit fällt mir auf, dass immer häufiger in Aussendungen der Pharmaindustrie und Anzeigen in Fachzeitschriften
Informationen über die Preise der beworbenen Präparate fehlen - im Deutschen Ärzteblatt Nr. 6/2000 beispielsweise bei AVALOX, ENALAGAMMA,
GLUCOPHAGE S, HUMALOG, PLAVIX und TELOS. Gerade in Zeiten des Arzneimittelbudgets sind diese fehlenden Informationen eine Unverschämtheit
gegenüber den verordnenden Ärzten. Wie können wir uns gegen diese unvollständige Information bzw. Desinformation wehren?
Dr. med. H. PÜRNER (Facharzt für Allgemeinmedizin)
D-95643 Tirschenreuth
Das Heilmittelwerbegesetz wurde zum Vorteil der Werbelobby erneut abgeschwächt. Es verpflichtet Firmen nicht mehr, die Preise beworbener Produkte
anzugeben. Dies kommt Werbeabteilungen entgegen, die versuchen, Pflichtangaben zu Gunsten plakativer Desinformation inhaltlich und durch
kleinstmögliche Schrift auf ein Minimum zu reduzieren. Dass dabei Informationen wegfallen oder unleserlich werden, die für Verordner relevant sind (Preise,
ausführliche Angaben zu Nebenwirkungen, Interaktionen u.a.), entspricht der Devise Werbetreibender: Den Verbraucher dumm halten, damit er glaubt und
kauft. Einzige realistische Abhilfe: Werbung ungelesen in den "Rundordner" (Papierkorb), - Red.
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