RISIKEN DER MASERN-MUMPS-IMPFUNG |
In Ihrem Artikel zum Stellenwert der Masern-Mumps-Impfung (a-t 12 [1989], 109) fehlen einige wichtige Informationen zur Risiko-
Abwägung: Die schwerste Masern-Komplikation ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die Jahre nach Masern auftreten kann und bis jetzt
immer tödlich verläuft. Diese SSPE kann aber auch als Impf-Komplikation auftreten.
1. Wie häufig tritt eine SSPE nach dem deutschen und dem schweizer Impfstoff auf? (Welche Anwendungsfrequenzen werden bei TRIVIRATEN
überblickt?)
2. Trifft die Aussage zu, daß weltweit die SSPE durch die Impfung um den Faktor 10 insgesamt zurückgegangen ist, wenn man die Impf-SSPE
mitberücksichtigt? Wird durch die neue Impfempfehlung (Auffrischung von MMR bei allen Kindern von 12 - 14 Jahren, die nicht erkrankten) dieser Faktor um
die Hälfte vermindert?
3. Wie verhält es sich mit der Aufklärungspflicht hinsichtlich der "Impf-SSPE"?
Die von mir erwähnten Aussagen über die SSPE stehen im Gegensatz zu dem von Ihnen geschilderten "protektiven Effekt".
Dr. med. G. ARNOLD
D-4010 Hilden
1. Da z. Zt. in aller Welt entweder die Schwarz-Vakzine oder Moraten-Vakzine verwendet wird, erscheint es nicht notwendig, hier besonders hinsichtlich
deutscher und schweizer Masernimpfstoffe zu differenzieren. Die Statistik (vgl. Abbildung) aus den USA dokumentiert, daß der steile Abfall der SSPE mit dem
Rückgang der dortigen Masern- und Masern-Enzephalitisfälle einherging. Wäre die Masernschutzimpfung ein Faktor für die Auslösung der SSPE, so müßte nach
ihrem massiven dortigen Einsatz das Gegenteil, nämlich ein Anstieg der SSPE-Fälle, zu erwarten sein.

2. Nach einer Statistik der Weltgesundheitsorganisation (Bundesgesundhbl. 27 [1984], 130) beträgt die Häufigkeit einer SSPE 0,5 - 2,0 auf 100.000
Masernerkrankungen, während die Masernimpfkomplikationsrate bei 0,05 - 0,1 pro 100.000 Geimpfte liegt. Diese Gegenüberstellung der geschätzten Komplikationen
nach Masern bzw. nach Masernschutzimpfung deutet ein zwanzigfach geringeres Risiko der SSPE nach der Impfung an.
3. Da eine kausale Verknüpfung zwischen Impfung und SSPE unwahrscheinlich ist, entfällt nach Ansicht eines von uns befragten Experten die Aufklärungspflicht
der Angehörigen des Impflings (Red.).
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