Chinolone in Dänemark nur noch in begründeten Ausnahmen erstattungsfähig: Werbung wie "Breitseite gegen
Atemwegsbakterien" (VAXAR: Ärzte Ztg. 20./21. Febr. 1998) oder "1fach einsteigen bei Atemwegsinfektionen" (TAVANIC: Ärzte Ztg. 30.
März 1998) suggeriert, dass neue Gyrasehemmer mit breitem Wirkspektrum Vorteile gegenüber Standardantibiotika bei Infektionen wie Sinusitis,
Pneumonie oder Bronchitis haben. Dabei sind Antibiotika bei Atemwegsinfektion nicht generell angezeigt, und die neuen Gyrasehemmer gelten für diese
Infektionen nie als Mittel der ersten Wahl. Die kurzsichtige Strategie, die Neuheiten breit zu verordnen, birgt die Gefahr rascher Resistenzentwicklung (a-t 4 [1998], 41). Um dem einen Riegel vorzuschieben, werden in Dänemark Verordnungen von Gyrasehemmern nur
noch in begründeten Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Der zuständigen Kommission scheint dies der effektivste Weg zu sein,
marketingbeeinflusstes ärztliches Verschreibungsverhalten zu verhindern. Für andere Antibiotikagruppen werden gleichartige Maßnahmen auf Grund
zunehmender Indikationsausweitung erwogen (Scrip 2456 [1999], 5). Auch die breite Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung schafft Resistenzprobleme.
In Minnesota (USA) wird ein Anstieg Chinolon-resistenter Campylobacter-jejuni-Proben bei Patienten mit Gastroenteritis von 1% im Jahr 1993 auf 10% im Jahr 1998
nachgewiesen (SMITH, K. E. et al.: N. Engl. J. Med. 340 [1999], 1525). Gebrauch von Chinolonen in der Geflügelhaltung soll wesentlich zur Verschlechterung
der Resistenzsituation beigetragen haben. Auch in Deutschland sind verschiedene Abkömmlinge dieser Wirkgruppe als Tierarzneimittel zugelassen und
Kreuzresistenzen mit Gyrasehemmern aus dem Humanbereich abzusehen. Die dänischen Gesundheitsbehörden befürworten deshalb ein generelles
Verbot von Chinolonen bei Tieren zur Nahrungsmittelproduktion. In Deutschland stehen solche Maßnahmen für den Verbraucherschutz aus, -Red.
|
© 1999 arznei-telegramm |