KEUCHHUSTENIMPFUNG IM NUTZEN-RISIKO-VERGLEICH |
Mit Interesse las ich den Artikel über den Stellenwert der Masern-Mumps-Impfung (a-t 12 [1989], 109). Liegen vergleichbare wertende
Informationen auch zur Keuchhustenimpfung vor?
Dr. med. M. RECKHARDT
D-2830 Bassum
Wichtig für die geplante Keuchhustenimpfung eines Kindes ist die "öffentliche Empfehlung" der Pertussis-Schutzimpfung durch das jeweilige
Bundesland (nach § 51 BSeuchG). In manchen Bundesländern wird diese Impfung nicht mehr "öffentlich" empfohlen, so daß der Arzt, der
diese Impfung durchführt, im Falle einer Impfschädigung für den angerichteten Hirnschaden aufkommen muß.
Wegen der bekannten zentralnervösen Störungen wie Krampfanfälle mit EEG-Veränderungen und Hirnschäden in Folge der Pertussis-
Schutzimpfung (Häufigkeit im Bundesgebiet rund eine Erkrankung auf 25.000 Geimpfte; die ungünstigste Annahme liegt bei einem Krampfanfall pro 2.200
Geimpfte) wird die Impfung nur noch selektiv verabreicht. Leichte Impfreaktionen wie lokale Rötungen und Schwellungen, Schmerzen, Fieber, Benommenheit
und Anorexie sind mit 80% eine häufige Impffolge, haben jedoch eine gute Prognose.
Nur besonders durch Keuchhusten gefährdete Kinder sollten geimpft werden: In Säuglingsheimen und Kinderkrippen, Kinder aus kinderreichen Familien,
Patienten mit Erkrankungen der Atemwege und des Herzens etc. Neben Kindern mit akuten Erkrankungen dürfen keine Kinder geimpft werden, die früher
an Krämpfen gelitten haben, die prä- oder perinatale Schäden aufweisen oder ZNS-Erkrankungen (Meningitis, Enzephalopathien etc.)
überstanden haben. Jedes Kind sollte vor der Impfung genau untersucht werden. Auch sind die Angehörigen auf das mögliche Impfrisiko
hinzuweisen (Red.).
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