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Im Kreis der Mitarbeiter haben wir den Artikel in a-t 4 (1999), 45 über CM3 und MATRICUR diskutiert... Wir können es uns nicht vorstellen, dass solche Präparate vertrieben werden (es grenzt schon an kriminelle
Handlungen!). Als Medizinerin sehe ich auch das Risiko lebensbedrohlicher gastrointestinaler Obstruktionen.
NN (Name und Anschrift der Redaktion bekannt)
Der Kreis der Inkompetenz schließt sich: Die für die Überwachung des Anbieters von CM3 zuständige
Landesbehörde geht davon aus, "dass die gesetzlichen Anforderungen auch in Hinblick auf den Gesundheitsschutz erfüllt sind", da sich das
Produkt "rechtmäßig als Medizinprodukt in Verkehr befindet".
Bevor sich die Behörde abschließend äußert, will sie den Hersteller befragen.1 Ob da nicht der Bock zum Gärtner
gemacht wird? -Red.
1 Bezirksregierung Düsseldorf: Schreiben vom 7. Apr. 1999
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