Anwendungseinschränkungen für Flunarizin (SIBELIUM) in der Europäischen Gemeinschaft? Mit den umstrittenen
Anwendungsgebieten von Flunarizin (SIBELIUM) und seinen schweren Störwirkungen beschäftigten wir uns mehrfach (z.B. in a-t 6 [1986], 51, 11 [1988],
93 und 9 [1989], 86). Das 1979 in Deutschland eingeführte Flunarizin gehört zu den Altlasten (Registrierung nach den alten Vorschriften des
Arzneimittelgesetzes ohne Wirksamkeitsbelege). Das hierzulande für mehr als ein Dutzend Krankheitszustände propagierte Präparat bekam nach
unseren Warnhinweisen die Gegenanzeige "strenge Indikationsstellung bei Morbus PARKINSON und Depressionen". Schwindelzustände,
Durchblutungsstörungen, Übelkeit und Erbrechen gehören in anderen europäischen Ländern wie Dänemark und den Niederlanden
nicht zu den anerkannten Anwendungsgebieten. Dort wurde Flunarizin nur für die Anfallsprophylaxe der Migräne zugelassen, bei der es nach den
Betablockern Propranolol (DOCITON u.a.) und Metoprolol (BELOC u.a.) an zweiter Stelle der empfohlenen Arzneimittel steht (Abnahme der Anfallsfrequenz um mehr
als 50% bei 30% der Patienten). Die Heterogenität der in verschiedenen Ländern von den Gesundheitsbehörden akzeptierten Indikationen
beschäftigt jetzt die europäische Überwachungsbehörde in Brüssel. Es wird an einer "harmonisierten" europäischen
Gebrauchsinformation gearbeitet, in der unerwünschte Eigenschaften von Flunarizin stärkere Berücksichtigung finden. Seine Anwendung wird
möglicherweise auf "Migräne und vestibulären Schwindel" begrenzt (Scrip 1555 [1990], 23 / ati d).
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