Korrespondenz a-t 1998; Nr. 12: 115

MODAFINIL (VIGIL) IST BETÄUBUNGSMITTEL

Modafinil (VIGIL, a-t 11 [1998], 102) wurde mit der 10. BTM-Änderungsverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Die Verordnung trat am 1. Februar 1998 in Kraft.

Dr. P. ZAGERMANN-MUNCKE
(Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker)
D-65760 Eschborn

Wir danken für den korrigierenden Hinweis. Das Narkolepsiemittel Modafinil (VIGIL) darf ebenso wie Methylphenidat (RITALIN) nur auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden, -Red.


© 1998 arznei-telegramm

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