Arzneiverordnungs-Report - anschwärzende Firmen zahlungspflichtig? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im
Widerspruchsverfahren das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den Arzneiverordnungs-Report '97 (AVR) aufgehoben. Firmen wie Schwabe hatten das
Erscheinen des Buches mit der Behauptung verhindert, dass die Bewertung der Arzneimittel die Meinung der gesetzlichen Krankenkassen und keine
unabhängigen wissenschaftlichen Wertungen seien (a-t 10 [1997], 101). Zum Beleg wurde der wissenschaftliche
Herausgeber des AVR durch Privatdetektive ausspioniert, um dessen Integrität als Wissenschaftler in Zweifel ziehen zu können. Ob rätselhafte
Einbrüche in Buchhaltungsbereiche der AOK-Zentrale auch damit zu tun haben, bleibt offen. Pressekonferenzen von BPI-Firmen über angebliche
finanzielle Zuwendungen an den Herausgeber (a-t 3 [1998], 29) haben anscheinend wenig genützt. Die
Veröffentlichung der unzensierten Ausgabe des AVR steht an. Der materiell geschädigte Fischer-Verlag hat Anspruch auf Wiedergutmachung und
könnte die klagenden Firmen verpflichten, die Herausgabe des ungeschwärzten Buches zu finanzieren. Wir hoffen, dass der Verlag konsequent gegen
die anschwärzenden Unternehmen vorgeht, -Red.
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