ANALGETIKA: ÜBERBORDENDE VERBOTE? |
...Sie schreiben, der Apotheker solle keine koffeinhaltigen Mischanalgetika mehr verkaufen (a-t 2
[1998], 13), um der Pharmaindustrie eins auszuwischen... Natürlich filtert der Apotheker den Abusus heraus, klärt auf, warnt, informiert den Hausarzt
und die Angehörigen.
Aber dann hat der Bürger eine Entscheidung für sich selbst zu treffen. Wir Deutschen ersticken an Verboten und gesetzlichen Regelungen... Engagieren
auch Sie sich ausschließlich in sach- und wissenschaftsbezogener Information. Schwachsinnige, moraltriefende Belehrungen und der permanente Schrei nach
dem Staat sind absolut entbehrlich.
Dr. sc. nat. U. THURN (Apotheker)
D-76744 Wörth
Wir sind aus Gründen des Verbraucherschutzes gegen koffeinhaltige Mischanalgetika vom Typ THOMAPYRIN, nicht "um der Pharmaindustrie eins
auszuwischen". Eine sehr ausführliche Übersicht belgischer Autoren zur Analgetika-Nephropathie, die zeitgleich mit unserem Blickpunkt-Artikel
erschienen ist, kommt zu der Schlussfolgerung: "Solange Analgetika-Mischpräparate mit zentral wirksamen oder Abhängigkeit erzeugenden Stoffen
ohne Rezept erhältlich sind, wird die Analgetika-Nephropathie ein Problem bleiben."1 Auf der Basis von Individualberatungen lässt sich kein
Verbraucherschutz sichern, -Red.
1 BROE, M. E., M. M. ELSEVIERS: N. Engl. J. Med. 338 (1998), 446
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