WIE FIRMENANWÄLTE HONORIERTE WISSENSCHAFTLER EINSCHÄTZEN |
In der juristischen Auseinandersetzung über den zensierten Arzneiverordnungs-Report (AVR; a-t 1 [1998],
3) halten Firmenanwälte dem Herausgeber des Buches vor, vom AOK-Bundesverband ein Honorar erhalten zu haben - wie Insider wissen, bereits seit
Jahren vor Erscheinen des ersten AVR im Rahmen eines Werkvertrages für die Mitarbeit am GKV-Arzneimittelindex und nicht für den AVR. Ein
Firmenanwalt interpretiert dies dennoch als "weiteres Indiz dafür, dass es sich beim AVR nicht um eine zweckfreie wissenschaftliche Arbeit im klassischen
Sinne handelt, sondern das Werk vielmehr den Charakter einer Auftragsarbeit zugunsten der Krankenkassen hat".1
Setzt sich diese Rechtsauffassung durch, dürften von Firmen (mit-) finanzierte Studien demnächst generell als wertlos anzusehen sein, da es sich nicht um
"zweckfreie wissenschaftliche Arbeit", sondern um "Auftragsarbeit zugunsten" von Firmen handelt. Gleiches trifft für
"Therapieempfehlungen" honorierter Meinungsbildner auf firmengesponsorten Konsensus-Konferenzen, Satelliten-Symposien und
Schinkenröllchen-Fortbildungen zu. Dies schafft endlich klare Verhältnisse.
1 Pharm. Ztg. 143 (1998), 654
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