Aus für Stickstoffmonoxid (NO)? Die schwedische Behörde für Medizinprodukte stoppt die Anwendung von inhalativem
Stickstoffmonoxid (NO) bei beatmeten Patienten mit akuter Schocklunge (ARDS). Für andere Indikationen werden Genehmigungen in Zukunft nur
ausnahmsweise erteilt. Anlass sind erste Ergebnisse einer offenen randomisierten Multizenterstudie: 85 von 161 Intensivpatienten, die auf Probeinhalationen des
Gases mit einem Anstieg des Sauerstoffpartialdrucks um mindestens 20% reagiert haben, werden neben der üblichen Behandlung mit NO-Zusatz beatmet. Die
Anwendung von Stickstoffmonoxid beeinflusst nicht die Rückbildung des akuten Lungenversagens oder die Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. der
Intensivstation. Nach 30 bzw. 90 Tagen sind 44% bzw. 52% der NO-Exponierten verstorben im Vergleich zu 40% bzw. 44% unter ausschließlich konventioneller
Therapie. Das Gas scheint zudem die Nieren zu schädigen: In der Behandlungsgruppe muss jeder Dritte (32%) dialysiert werden, ohne das Gas nur jeder
Siebente (14%). Auch Kreislaufversagen und Infektionen bis hin zur Sepsis kommen unter NO häufiger vor. Zwei weitere bisher nicht vollständig
veröffentlichte Doppelblindstudien aus Frankreich bzw. den USA sollen ebenfalls keinen Nutzen der Inhalation von Stickstoffmonoxid belegen (Schwedische
Behörde für Medizinprodukte: Pressemitteilung vom 5. Nov. 1997; AGA AB: Schreiben vom 28. Okt. 1997). Schon seit Jahren ist bekannt, dass die
Blutungszeit verlängernde Wirkung von NO bei eingeschränkter Plättchenfunktion zu tödlichen Hirnblutungen führen kann (JOANNIDIS,
M. et al.: Lancet 348 [1996], 1448). Das nicht als Arzneimittel zugelassene Gas wird in Ländern wie Deutschland und Österreich zwischenzeitlich in
zahlreichen Kliniken als Therapieversuch außerhalb klinischer Studien beworben und verwendet. Die neuen Daten legen erneut nahe, diese Praxis umgehend
zu stoppen. Kommt es zu Komplikationen wie Blutungen oder Lungenödemen, haften die anwendenden Ärzte bzw. der Krankenhausträger (a-t 11 [1996], 106; 1 [1997], 2), -Red.
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