Maulkorb für Zulassungsbehörde: Vor drei Jahren versicherte Staatssekretär B. WAGNER, eine amtliche Veröffentlichung
von Arzneimitteln, für die Anträge auf Verlängerung der fiktiven Zulassung zurückgezogen sind, sei zulässig (Bundestagsdrucksache
12/8611). Die Liste wurde dennoch nie publiziert. Jetzt darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein Verzeichnis von
Altarzneimitteln veröffentlichen, für die die Nachzulassungsanträge wegen unvollständiger Unterlagen bzw. mangelhafter Belege der
Wirksamkeit negativ beschieden wurden. Nach Intervention des Bundesfachverbandes der Arzneimittelhersteller untersagt das Bonner Gesundheitsministerium die
Publikation der auf derzeit 2.000 Präparate geschätzten Aufstellung vor Januar 2005, dem Zeitpunkt, an dem die fiktive Zulassung der Präparate
erlischt. Solche Lobbypolitik erleichtert es Herstellern, unsichere oder nutzlose Präparate weitere sieben Jahre ungehindert "abzuverkaufen".
Insgesamt befinden sich noch 18.000 Nachzulassungsanträge in Bearbeitung, -Red. .
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