DERMATOLOGISCHE REZEPTUREN PRO UND CONTRA |
Nach Auswertung von über 70.000 Verordnungen1 niedergelassener Dermatologen aus dem Raum Nordrhein-Westfalen ist fast jedes zweite
verordnete Externum eine Rezeptur. Der Patient fühlt sich dabei nicht nur individuell betreut. Das Bestreben, die Grundlage und Wirkstoffkonzentration zu
variieren und den klinischen Gegebenheiten anzupassen, geht meist auch mit günstigen Kosten einher: Beispielsweise sind für 50 g 0,1%iges
Betamethason als Rezeptur in Basiscreme DAC 13,54 DM aufzuwenden, für Fertigarzneimittel mit 27 DM bis 38 DM das Zwei- bis Dreifache. 1%iges
Hydrokortison kostet als Rezeptur in Unguentum emulsificans aquosum 12,63 DM, als Fertigarzneimittel zwischen 11 DM und 23 DM. Werden in Rezepturen jedoch
ein oder mehrere Fertigarzneimittel eingebunden, erweisen sich die Anfertigungen oft als galenisch unüberschaubar (inkompatible Hilfs-/Wirkstoffe, Um- und
Auskristallisierung von Arzneistoffen etc.2) und durchschnittlich zweimal so teuer wie Rezepturen ohne Fertigarzneimittel.1
Fast doppelt so häufig wie Fertigpräparate (24%) enthalten Rezepturen (43%) mehr als einen Wirkstoff, darunter unerwünschte
Vielfachkombinationen von Kortikoid, Antibiotikum, Antimykotikum u.a. Die in Handelspräparaten üblichen Wirkstoffkonzentrationen werden zum Teil
erheblich überschritten - z. B. das wirkstarke Kortikosteroid Clobetasol in 0,5%iger Konzentration statt 0,05% (DERMOXIN u.a.). Aus Fertigpräparaten
überwiegend eliminierte Altlasten wie Borsäure, Quecksilber und Phenol erleben per Individualanfertigung eine Renaissance.1 Als
unerwünschte Bestandteile gelten zudem Benzol, Chloroform, Formaldehyd, Perubalsam u.a.2
1 ALTMEYER, P. et al.: Der Hautarzt 48 (1997), 12
2 Dtsch. Apoth. Ztg. 137 (1997), 1122
... In der Arbeit von ALTMEYER wird nur am Rande erwähnt, dass eine Qualitätskontrolle magistraler Rezepturen nur bedingt
möglich ist, und sich die Frage stellt, ob die Rezeptur die derzeitigen Anforderungen an Arzneimittel überhaupt erfüllen kann.
Dies wird in den meisten Fällen keineswegs durch eine nachlässige oder fehlerhafte Herstellung durch das Apothekenpersonal verursacht, sondern durch
die in der Apotheke unzureichenden Mittel. Hier werden Rezepturen meist noch auf dem Stand der Jahrhundertwende hergestellt und selbst moderne,
vielgerühmte technische Geräte wie der Unguator (ein mechanischer Homogenisator) scheinen lediglich eine Arbeitserleichterung, nicht jedoch eine
entscheidende Qualitätsverbesserung zu bewirken.
Es stellt sich somit die Frage, ob nicht aus Gründen der Arzneimittelsicherheit auf die Verordnung der zahllosen magistralen Rezepturen, die in adäquater
Zusammensetzung als Fertigarzneimittel verfügbar sind, verzichtet werden sollte. Magistrale Rezepturen sollten beschränkt bleiben auf Zubereitungen, die
nicht als Fertigprodukt erhältlich sind ...
Dr. B. (Apotheker aus dem Ruhrgebiet)
Name und Anschrift der Redaktion bekannt
Eine Reihenuntersuchung - z. B. vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker - mit stichprobenartiger Prüfung von Rezepturen könnte
Aufschluß geben, ob bzw. welche Mängel in der Qualität von Rezepturen bestehen, -Red.
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