Schneckentempo wäre geprahlt - Bundeskabinett beschließt Verbot der Frischzelltherapie: 1955 berichten 179 Kliniken in einer
Umfrage über 80 Zwischenfälle mit Zelltherapeutika, 30 Patienten verstarben (a-t 8 [1987], 74). Meldungen über lebensbedrohliche und tödliche
immunallergische Komplikationen der Behandlung mit tierischen Zellen reißen seither nicht ab. Ein über die Suggestivwirkung hinausgehender Nutzen
konnte nie dokumentiert werden. Infektion z.B. mit Viren oder den Erregern der übertragbaren spongiformen Enzephalopathie (TSE) lässt sich nicht
ausschließen. Trotzdem vergehen noch 30 Jahre, bis das Bundesgesundheitsamt Fertigarzneimitteln aus gefriergetrockneten Tierzellen die Zulassung entzieht.
Weitere 10 Jahre braucht das Bundesgesundheitsministerium für das endgültige Verbot auch der selbstgefertigten Frischzellarzneien (ati d).
|
© 1997 arznei-telegramm |