Herzrhythmusstörungen: Was ist los mit Losartan (LORZAAR)? Ein 36jähriger aus Westfalen mit Bluthochdruck und Linksherzhypertrophie wird
wegen Husten unter ACE-Hemmern auf den Angiotensin-II-Antagonisten Losartan (LORZAAR, a-t 11 [1995], 107)
umgestellt. Zusätzlich nimmt er Hydrochlorothiazid plus Metoprolol (BELOC COMP. u.a.) und Nifedipin (ADALAT u.a.). Vier Wochen danach stirbt er an akutem
Herztod bei Verdacht auf maligne Rhythmusstörungen. Die behandelnden Internisten halten einen Zusammenhang mit dem neuen Arzneistoff für möglich,
"zumal vorher keinerlei Hinweise auf Herzrhythmusstörungen bestanden" (NETZWERK-Bericht 8596). Ein hessischer Internist berichtet über einen
74jährigen mit arterieller Hypertonie und bekannter, nicht behandlungsbedürftiger Arrhythmie. Vier Wochen nach Einleitung einer Hochdruckbehandlung mit Losartan
verstirbt er an plötzlichem Herztod. Auch hier werden ursächlich Rhythmusstörungen verdächtigt (Bericht 8584). Bei einem 55jährigen Hochdruckkranken fällt sechs
Stunden nach erstmaliger Einnahme des Angiotensin-II-Blockers eine absolute Arrhythmie auf. Er klagt über Muskel- und Kopfschmerzen sowie schweres
Krankheitsgefühl. In der Vorgeschichte ist anfallsweises Vorhofflimmern bekannt (8351). Auch unter ACE-Hemmern kommen gelegentlich Arrhythmien vor
(Arzneimittelkursbuch '96/97, A.V.I. Berlin, 1996, Seite 487). Im NETZWERK betreffen 8 (2,5%) von 319 Berichten zu ACE-Hemmern diese Störwirkung, davon zwei
mit tödlichem Ausgang. Bei zwei Patienten kommt eine Hyperkaliämie als möglicher Auslöser in Betracht. Drei Verdachtsmeldungen über schwere bzw. tödliche
kardiale Folgen des erst vor acht Monaten eingeführten Losartan bei insgesamt sechs Berichten an das NETZWERK lassen aufhorchen. Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte dokumentiert 33 Störwirkungsberichte zu Losartan, sechs davon betreffen Herzrhythmusstörungen (BfArM: Schreiben vom 3. Juli
1996). Wir raten bei vorbestehender Herzschädigung bzw. Arrhythmie von der Verwendung des Angiotensin-II-Antagonisten ab und bitten in Verdachtsfällen um
Kontaktaufnahme mit dem NETZWERK, Red.
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