Innsbruck Hausverbot für Pharmareferenten: In den Universitätskliniken Innsbruck besteht ein Hausverbot für
Ärztebesucher der Firma Astra zu Recht, wie das Landesgericht Innsbruck entschied. Die vom Anstaltsapotheker für den Bereich der Tiroler
Landeskliniken erlassene Verfügung, Omeprazol-Ampullen wegen schwerwiegender Bedenken nur noch auf "patientenbezogene
Sonderanforderung" abzugeben und Ärzte mit der Gefahrenlage bei diesem Medikament vertraut zu machen, läge im wohlverstandenen
Patienteninteresse, Risiken abzuwehren. Hierzu sei die Klinikverwaltung nach dem Landeskrankenhausgesetz verpflichtet. Die "verbreiteten Tatsachen"
seien in der Fachliteratur zu finden gewesen. Ein Hausverbot für Astra-Pharmareferenten erließ die Spitalsdirektion, weil ein Mitarbeiter den Sachverhalt
irreführend dargestellt und die im Klinikum beschäftigten Ärzte verunsichert hatte. Jetzt erwägt die Klinikdirektion der Tiroler
Landeskrankenhäuser, fixe Besuchszeiten für Pharmavertreter einzuführen (AZ 15 Cg 6/95 z Standard [Wien] vom 14. Nov. 1995).
|
© 1995 arznei-telegramm |