ANTIPARKINSONMITTEL SELEGILIN (JUMEX/ MOVERGAN): IMPORTBESONDERHEITEN
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Der Hinweis im a-t 12 (1989), 115 auf den niedrigeren Preis des österreichischen JUMEX trifft zu... Da das Präparat in der Bundesrepublik
nicht zugelassen ist (im Gegensatz zu den sogenannten Re-Importen), kann eine Apotheke das Präparat nur im Wege des Einzel-Imports nach § 73.3
Arzneimittelgesetz beschaffen... Jede Apotheke ist dazu berechtigt.
Was ein Arzt, der das Import-Mittel JUMEX verschreiben will, allerdings beachten sollte, sind zwei Tatsachen:
1. Apotheken dürfen das Mittel nur jeweils auf vorliegende ärztliche Verschreibung importieren. Keinesfalls darf das Präparat am Lager gehalten werden.
Die Beschaffung dauert ca. 10-14 Tage.
2. Da das Präparat in der BRD nicht zugelassen ist, entfällt auch die Herstellerhaftung. Der verschreibende Arzt haftet bei Arzneimittelzwischenfällen
allein (notfalls mit seinem gesamten Vermögen).
Ich bitte die Ärzte darum, nicht auf "Ihren" Apotheker einzuwirken, sich das Mittel eventuell auf Lager zu legen. Dieses wäre strafbar!
Apotheker F. FUHRMANN
D-2940 Wilhelmshaven
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