CPA-BERICHTERSTATTUNG UNAUSGEWOGEN? |
In einer früheren Stellungnahme schreiben Sie: "Die Entscheidungsebene der Behörde (BGA, C. L.) scheint unfähig
zu sein, die hauseigene fachliche Stellungnahme zu verstehen" (a-t 12 [1990], 107). Es handelt sich hierbei um
Acarbose, wobei "die Behörde" damals gegen eigene fachliche Stellungnahme dem acarbosehaltigen GLUCOBAY die Zulassung gewährte.
Jetzt feiern Sie die Zulassungsbeschränkungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die cyproteronazetathaltigen
Arzneimittel ANDROCUR und DIANE 35, obwohl der Ausschuß für Arzneispezialitäten der Europäischen Kommission, auch unter Beteiligung
und Zustimmung des BfArM, längst Entwarnung hinsichtlich einer behaupteten Kanzerogenität gegeben hat. Entweder ist das nun wirklich eine verkehrte
Welt mit unausgewogener Berichterstattung durch Sie, oder Sie fühlen sich in der Rolle des Thomas de TORQUEMADA, insbesondere seit er ab 1483
Großinquisitor geworden ist ...
Dr. med. Christoph LANZENDÖRFER
D-27211 Bassum
Cyproteronazetat (CPA)-haltige Arzneimittel dürfen auch nach dem jüngsten Erkenntnisstand nur restriktiv verordnet werden. Das Präparat DIANE 35
verliert den Status eines Kontrazeptivums. Ggf. kann CPA als ANDROCUR 10 in freier Kombination mit einem Östrogen Einsatz finden, so wie es in einer
Vielzahl von Lehrbüchern empfohlen wird (Pharm. Ztg. 140 [1995], 2310). Es besteht nach wie vor der Verdacht, daß Sexualsteroide das Wachstum
bestimmter hormonabhängiger Gewebe und Tumoren fördern können. Gegenüber der konventionellen Kastration bringt die maximale
Androgenblockade mit einem Antiandrogenzusatz wie CPA beim fortgeschrittenen Prostatakarzinom hinsichtlich der Lebenserwartung keinen Zusatznutzen (vgl.
S.87). Unsere Empfehlung in a-t 4 (1995), 33, die Anwendung von CPA auf das "unverzichtbare Maß" zu beschränken, entspricht dem
aktuellen Sachstand, Red.
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