LOPERAMID (IMODIUM U.A.) UND DIPHEN-OXYLAT (IN REASEC): MISSBRAUCH MELDEN |
Loperamid (IMODIUM u.a.) und Diphenoxylat (in REASEC) sind seit knapp 20 bzw. 35 Jahren auf dem Markt. Diphenoxylat untersteht, mit
Ausnahmeregelung, dem Anhang II des Betäubungsmittelgesetzes, Loperamid (IMODIUM u.a.) darf in Kleinpackungen sogar ohne Rezept abgegeben werden.
Das Mißbrauchspotential von Diphenoxylat ist in der Literatur gut dokumentiert1 und nicht zu bezweifeln, das von Loperamid wird von manchem
Hersteller bestritten. Es gibt jedoch auch für Loperamid Versuche an Rhesusaffen, die deutlich ein Abhängigkeitspotential vom Morphin-Typ
dokumentieren.2
In den letzten Jahren erreichen das Frühwarnsystem zur Erfassung der Mißbrauchsmuster zunehmend Meldungen über Mißbrauch von
Loperamid. Im Frühwarnsystem liegen über beide Inhaltsstoffe, Diphenoxylat und Loperamid, nur sehr wenige reguläre Meldungen im Rahmen der
Zufallsstichprobe vor. Das arznei-telegramm verfügt über zwei Meldungen: Eine Frau mit früherem Phenazetin-Mißbrauch, die von der
Dauereinnahme von Loperamid in offenkundigem Mißbrauchsmuster nicht abzubringen war (a-t 1 [1993], 19) und
die Meldung von BEUTEL (a-t 3 [1993], 29) über mehrere Patientinnen mit regelmäßiger
mißbräuchlicher Einnahme von Loperamid, auch in Kombination mit anderen Medikamenten. Nach den zitierten Tierversuchen sind diese Fälle
verständlich und zu erwarten. Falls Sie unter Ihren Patienten einen Fall von Mißbrauch von einer der beiden Substanzen haben oder hatten, sind wir
für eine Meldung an die untenstehende Adresse bzw. das NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION des a-t dankbar.
1 FRASER, H. F., H. ISBELL: Bull. Narcot. 13 (1961), 29
2 YANAGITA, T. et al.: US NIDA, Res. Monogr. Ser. 27 (1979), 106
Prof. Dr. med. W. KEUP
Feldafinger Str. 25 a
D-82343 Pöcking
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