GENERIKA UND REIMPORTE VON SCHLECHTERER QUALITÄT? |
Wenn heute jemand Qualität (Ausgangsstoffe, Galenik, Bioverfügbarkeit und Vergleichbarkeit) einfordert, so erhält er immer
wieder eine unbefriedigende Antwort (s. auch a-t 12 [1994], 118).
Preisvergleiche kann jeder kaufmännische Gehilfe erstellen, Qualitätsvergleiche bei Generika fallen wohl unter ein Tabu. Von Anfang an wäre hier
das Bundesgesundheitsamt gefordert gewesen, eine Abweichung vom jeweiligen Referenzpräparat nur in einem bestimmten Korridor (ca. +/- 15%) zuzulassen.
Bioverfügbarkeit von 40% bis 160% zum Referenzpräparat sollen ebenso vorgekommen sein wie Chargen einer Firma, die in der obigen
Größenordnung auseinanderlagen.
Warum haben Patientinnen nur beim Reimport "M" Schmierblutungen? Warum haben vier von sieben Patienten beim Reimport "R"
verstärkte Rhythmusstörungen? Wird die Nebenwirkung gemeldet, heißt die lakonische Antwort: "Durch vermehrten Einsatz von Reimporten
kommt es natürlich auch zu vermehrtem Auftreten von Nebenwirkungen". Drohen Schadensersatzprozesse, oder ist ein Nachfassen politisch nicht
gewollt? Firmen, von denen keine Unterlagen zu erhalten sind, sollten bei Ihren Preisvergleichen nicht aufgenommen werden. Eine Zusammenarbeit mit den
Arzneiprüfungsinstituten müßte enger sein, um erst Qualität und dann Preiswürdigkeit herauszustellen.
H.-J. WALLISER (Apotheker)
D-24332 Eckernförde
... Ich empfinde es nicht als sinnvoll, nur Werbung für das "Billigste von allen" zu machen. Wo bleibt die Qualität, die
Bioverfügbarkeit, die Freisetzung etc.? Diesen Kritikpunkt muß ich Ihrer Zeitschrift geben. Es sollten Arzneimittel Erwähnung finden, die nicht
nur billig sind, sondern dem Standard entsprechen... Sie sollten auch zeitweilig Veröffentlichungen über die Bioverfügbarkeit etc.
machen...
Dr. med. H. HERBST (Arzt für Hals-Nase-Ohren)
D-49716 Meppen
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