Kurz und bündig a-t 1994; Nr.12: 119

Mutagenität – Entwarnung für Tramadol (TRAMAL u.a.): Im Juni dieses Jahres leitete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Stufenplanverfahren für das Opioid Tramadol (TRAMAL u.a.) ein, nachdem sich Hinweise auf Mutagenität ergeben hatten (a-t 8 [1994], 76). In der jüngsten Aufbereitungsmonographie wird Tramadol "nach vorliegendem Erkenntnismaterial als nicht mutagene Substanz" eingestuft. Zwar bringen einige In-vitro-Testsysteme Hinweise auf einen mutagenen Effekt, doch ergeben In- vivo-Untersuchungen keinen begründeten Verdacht (Pharm. Ztg. 139 [1994], 2858).


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