GYNO CANESTEN ZUR SELBSTBEDIENUNG? OFFENER BRIEF AN BAYER |
Der Sinn der Freigabe von vaginalen Clotrimazolpräparaten aus der Rezeptpflicht durch das Bundesgesundheitsamt ist mir
schleierhaft. Bei ca. 40 % der Patientinnen in meiner Praxis, die meinen, eine Pilzinfektion zu haben, läßt sich diese weder mikroskopisch noch kulturell
nachweisen. Die Häufigkeit von Fehlbehandlungen läßt sich ahnen, die entsprechende Umsatzzunahme für Ihre Firma ebenso.
Die Einschränkungen für die Selbstbehandlung sind lächerlich, da nicht kontrollierbar. Der Passus "Nach wie vor erfordert die Behandlung von
Vulvovaginalmykosen eine enge Betreuung der Patientinnen durch den Gynäkologen" ist scheinheilig. Das Angebot, an Einführungsuntersuchungen
für GYNO CANESTEN teilzunehmen (Honorar DM 200,-), ist wie die meisten derartigen Angebote unethisch und sollte einer Firma Ihrer Größe und
Tradition nicht würdig sein.
Konsequenz für mich: Ich entlasse die Firma Bayer aus meinem Rezepturspektrum...
Dr. med. R. PAMPEL (Frauenarzt)
D-79219 Staufen
|
© 1994
arznei-telegramm |